FAQs

Oft gestellte Fragen

Corona, Covid-19: Wir beobachten die Entwicklungen genau und stehen mit unseren Partnern und den Leistungsträgern vor Ort in engem Kontakt.

Wo kann ich mich über die aktuelle Lage zum Coronavirus informieren?
Was passiert, wenn mein Fahrtenziel in einem ausgewiesenen Risikogebiet liegt?

Wenn ein Reiseziel vom Robert Koch Institut zum Risikogebiet deklariert wurde, beraten wir Sie gerne telefonisch und bemühen uns eine individuelle Lösung für Sie zu finden. 

Es bleibt weiterhin abzuwarten, wie sich die Lage in nächster Zeit entwickelt. Wir beobachten dies genau und tauschen uns mit unseren Partnern vor Ort regelmäßig aus, um die Situation angemessen und mit der notwendigen Verantwortung immer wieder neu zu bewerten.

In welchen Fällen ist eine kostenlose Stornierung der Fahrt möglich?

Storniert Ihr Veranstalter (z.B. Go Bildung) Ihre Fahrt, enstehen Ihnen keine Kosten. Sie selbst können ohne Kosten von Ihrer Fahrt zurücktreten, wenn zum Zeitpunkt Ihres Rücktritts für Ihren Fahrtentermin bereits feststeht, dass für die vereinbarten Leistungen Erschwe­rungen, Gefähr­dungen oder Beein­träch­ti­gungen erheb­li­cher Art vorliegen. Das ist dann der Fall, wenn

  1. das Zielgebiet unter Quarantäne steht (zur „Sperrzone“ wurde, Lockdown).
  2. eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt vorliegt

Das Reiserecht ermöglicht eine kostenfreie Stornierung nur, sofern zum Zeitpunkt einer Stornierung ein offiziell angeordnetes Reiseverbot oder ein ähnlich weitreichender Erlass für Ihren geplanten Aufenthaltszeitraum Gültigkeit hatte oder hat . Der Stand der Dinge zum Zeitpunkt der Stornierung ist also entscheidend. Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass für alle unsere Fahrtenziele zumindest ab dem 01.06.2021 keine Erschwe­rung, Gefähr­dungen oder Beein­träch­ti­gungen erheb­li­cher Art vorliegen (Stand 29.10.2020, 17:00 Uhr).

Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihre Fahrt nur kostenlos stornieren können, wenn einer der o.g. Fälle vorliegt. Jeder Gruppenreise liegen rechtsverbindliche Verträge zugrunde, die wir mit unseren Leistungspartnern geschlossen haben. Sollten Sie sich aus anderen Gründen für eine Stornierung entscheiden, müssen wir Ihnen die entstehenden Kosten leider in Rechnung stellen. Verbietet Ihr Kultusministerium oder Ihre Schulverwaltung Ihre Fahrt, bleibt uns nichts anderes übrig, als Sie für die Erstattung der Stornokosten für Klassenfahrten an die Ansprechpartner dort zu verweisen. Liste der Kulturministerien:  https://www.bildungsserver.de/Kultusministerien-580-de.html 

Was tun bei drohender Quarantäne?
Grundsätzlich entscheidet im Fall der Fälle das Gesundheitsamt an Ihrem Wohnort und die Behörden der jeweiligen Zielregion der Fahrt über das Vorgehen. Natürlich sind wir stets an Ihrer Seite.

Kann die Reise nicht in allen Bestandteilen erbracht werden, gibt es für ausgefallene Programmpunkte eine Minderung. Es gibt aber keine zusätzliche Entschädigung von Seiten des Reiseveranstalters, da dies ein außergewöhnlicher Umstand ist, den wir nicht zu vertreten haben.

Was tun bei einer Coronainfektion vor Ort?
Grundsätzlich entscheidet im Fall der Fälle das Gesundheitsamt an Ihrem Wohnort und die Behörden der jeweiligen Zielregion der Fahrt über das Vorgehen. In diesem Fall gehen wir davon aus, dass Sie einen Arzt am Reiseziel kontaktieren, der dann die unmittelbar zu treffenden Maßnahmen mit Ihnen abstimmt. Natürlich sind wir in diesem Fall stets an Ihrer Seite.